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FAQs

Was ist ein/eine Diätassistentin?

Ernährungsberater ist kein geschützter Begriff und es kann sich jeder der einen Wochenendkurs besucht hat Ernährungsberater/in nennen. Nur wer eine fundierte Ausbildung oder ein Studium hat wie Diätassistenten, Oecotrophologen oder Ernährungswissenschaftler dürfen auch mit der Krankenkasse abrechnen und wegen der Fortbildungspflicht bekommt man hier kein Halbwissen sondern alles vom neuesten wissenschaftlichen Standpunkt aus.

Trägt meine Versicherungen die Kosten für eine Behandlung bei einem/einer Ernährungsberater/in?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Beratungen und auch Onlinekurse je nach Krankenkasse fällt der Betrag anders aus.
Gerne erstelle ich Dir einen Kostenvoranschlag, damit Du es bei deiner Kasse prüfen kannst wie hoch die Zuzahlung ausfällt.

Wie bekomme ich mein Geld von der Krankenkasse?

Ich stelle Dir nach der Beratung eine Rechnung aus, bei den Onlinekursen bekommst Du die Rechnung direkt beim Kauf und brauchst dann, aber noch die Teilnahmebestätigung, der Kurs muss zu 100% abgeschlossen sein.  Das zusammen kannst Du dann ganz einfach bei deiner Krankenkasse einreichen.

Was bedeutet zertifiziert?

Ich als Person bin zertifiziert

das heißt:

Ausbilung als Diätassistentin entspricht den Kritierien des GKV-Spitzenverbandes (Gesitzlichen.Krankenkassen.Verband) und ich habe ein aktuelles Fortbildungszertifikat von unserem Berufsverband dem VDD. Das bedeutet dass Du Dir sicher sein kannst, was Du von mir erfährst ist auf dem neusten Stand der Wissenschaft. Und nur dann können auch die Ernährungstherapien nach §40 des SGB V von der Krankenkasse bezuschusst werden.

Meine Kurse sind zertifiziert

Das bedeutet

Onlinekurse die ich erstellt habe sind bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention geprüft worden und von der Krankenkasse anerkannt und deshalb auch von JEDER Krankenkasse 50-100% erstattet.

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